Projekt „Fit für die DSGVO“
Nach Einführung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 zeigte sich eine große Verunsicherung bei den Mitarbeiter*innen der Selbsthilfekontaktstellen, unter anderem welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Arbeitsabläufe haben und was künftig zusätzlich zu beachten ist. Da Selbsthilfekontaktstellen besonders schützenswerte personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten, kamen verschiedene Fragen auf, z. B. wie Einverständniserklärungen für zu speichernde Daten gestaltet sein müssen, ob ein/e Datenschutzbeauftragte/r für die Kontaktstelle erforderlich ist und vieles mehr. Auch Selbsthilfegruppen müssen die Anforderungen der DSGVO beachten, unabhängig von ihrer Größe und Organisationsform. Die Selbsthilfekontaktstellen sind primäre Ansprechpartner*innen für die Selbsthilfegruppen und müssen beraten können, wenn diese mit ihren Fragen zum Datenschutz zu ihnen kommen.
Um den Datenschutz fachgerecht umzusetzen, müssen Selbsthilfekontaktstellen auch ihre technische Hard- und Software auf dem aktuellsten Stand halten. Microsoft stellt ab 2020 den Support für Windows 7 ein und bietet keine Updates mehr an, so dass viele Kontaktstellen gezwungen waren, neue PCs anzuschaffen. Insbesondere die freien Träger unter ihnen können aber die Investitionen für neue Betriebssysteme und Computer oder Anpassungen ihrer technischen Infrastruktur nur schwer aus dem laufenden Etat bestreiten.
Aufgrund der vielen Neuerungen entstand die Idee, ein von der SEKiS Baden-Württemberg gebündeltes Projekt „Fit für die DSGVO“ ins Leben zu rufen, um die neuen Anforderungen im Rahmen der DSGVO umsetzen zu können.
Durch die Finanzierung des Projektes „Fit für die DSGVO“ durch die gesetzlichen Krankenkassen war es möglich, Investitionen in die technische Ausstattung zu tätigen. Dies beinhaltete u. a. die Anschaffung neuer PCs und Notebooks, aber auch die Anschaffung und Einrichtung neuer Server konnte ermöglicht werden. In mehreren Kontaktstellen wurde neue Hardware zu Sicherheitslösungen angeschafft und installiert. Außerdem wurden neue Lizenzen für die Betriebssysteme eingerichtet, um auf den aktuellen sicherheitstechnischen Standards arbeiten zu können.
Für alle Selbsthilfekontaktstellen gab es die Möglichkeit, Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen, um sich beraten zu lassen. Die Beratung durch eine Fachkraft gestaltete sich ganz individuell, je nach Anforderung der Selbsthilfekontaktstelle.
Außerdem wurden Seminare für Selbsthilfegruppen zum Thema Datenschutz ermöglicht.
Eine „Arbeitshilfe Datenschutz“ wurde von der SEKiS Baden-Württemberg für die Selbsthilfegruppen erstellt und verbreitet, um den Gruppen praktische Tipps an die Hand zu geben. Diese Arbeitshilfe wird landesweit von den Kontaktstellen an die Selbsthilfegruppen ausgegeben und kann auch weiterhin über die Homepage der SEKiS abgerufen werden.
SEKiS bot den Selbsthilfekontaktstellen und den Selbsthilfegruppen mit diesem erfolgreichen Projekt eine konkrete und umfassende Hilfestellung in einer Zeit großer Unsicherheit an, nicht nur im Rahmen der finanziellen Unterstützung durch die Abwicklung des Projektantrages, sondern auch durch die Bündelung vieler wichtiger Infos und Handreichungen. Die vielen positiven Rückmeldungen der Kontaktstellen zeigten, wie notwendig und wichtig Projekte dieser Art sind.
An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg für die Finanzierung des landesweiten Projektes.
Sie können die Arbeitshilfe Datenschutz hier herunterladen.